Mit der Errichtung einer weiteren Trockenkammer in wenigen Wochen stellt sich das Unternehmen Schlesselmann GmbH den Anforderungen des Marktes. Seit dem 1. Januar 2004 müssen Exportpaletten für die USA, Kanada und Mexiko einer Wärmebehandlung unterzogen werden. Bereits seit dem vergangenen Jahr gelten diese Voraussetzungen für Exportpaletten nach China.
Hintergrund der neuen Bestimmungen ist die Gewährleistung der Abtötung von Schädlingen in den verwendeten Hölzern. Die Schlesselmann GmbH bestätigt diese Wärmebehandlung mit einer amtlich registrierten Zertifizierung, kenntlich gemacht durch einen Brandstempel auf den Paletten.
Die erweiterten Trockenkammerkapazitäten dienen aber auch der eigentlichen Trocknung der Paletten. Deutlich gemacht werden muß in diesem Zusammenhang, dass allein die Schädlingsabtötung durch Wärmebehandlung keine Schimmelbildung verhindert. Um dies zu erreichen werden die Paletten in unserem Unternehmen auf eine Restfeuchtigkeit von etwa 18 Prozent getrocknet.
Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, senden Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gern für weitere Informationen zur Verfügung.
E-Mail: info@schlesselmann.de

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